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Erfassung Ihrer Kontaktdaten

(zur Kontaktnachverfolgung auf Grundlage der SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung vom 04. August 2020)
Das Land Berlin hat zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Unter anderem müssen Gastronomen und Hoteliers, die Speisen und/oder Getränke anbieten eine Anwesenheitsdokumentation führen – soweit geschlossene Räume betroffen sind – in welcher die Gäste ihren Vor- und Familienname, Telefonnummer, ihre E-Mail-Adresse hinterlegen. Zu erfassen ist weiterhin die Anwesenheitszeit (Datum/Uhrzeit). Die erhobenen Daten müssen nach vier Wochen gelöscht werden. Wir bitten um Ihre Unterstützung, tragen Sie Ihre Daten zum Aufenthalt in das folgende Formular ein und nehmen Sie bitte die folgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Kenntnis. Vielen Dank.

    Bitte eines der Nachweis-Optionen auswählen (nur für den Innenraum):

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